Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der hessischen Kommunen im Programm Starke-Heimat-Hessen veröffentlicht – Antragsfrist für 2020 endet 31.08.2020
Die Hessische Staatskanzlei – Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung – hat nunmehr die Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der hessischen Kommunen im Programm Starke-Heimat-Hessen im Staatsanzeiger veröffentlicht (StAnz. Nr. 28 vom 06.07.2020 S. 686 ff.).
Die Förderrichtlinie ist die Grundlage für die Verteilung von 20 Mio. € jährlich in den Jahren 2020 bis 2024, die aus den Aufkommen der sog. Heimatumlage von den Städten und Gemeinden aus dem Gewerbesteueraufkommen abgeführt werden.
Laut Richtlinie soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung von den Städten und Gemeinden aus dem Gewerbesteueraufkommen abgeführt werden.
Laut Richtlinie soll die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung daher vom Einsatz klassischer IT (Dokumentenmanagement und E-Akte-Systeme, Anbindung und Einsatz von Fachanwendung) und damit verbundenen Prozessänderungen über Maßnahmen, die die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes begleiten und befördern, bis hin zu Aspekten der Organisation, Personalstruktur und Vernetzung reichen (vgl. im Einzelnen Ziff. II.1 der Richtlinie). Die Fördergegenstände sind in Ziff. II.2 wie folgt beispielhaft dargestellt:
1. Weiterentwicklung und Erneuerung von Hardware, Software und weiterer digitaler Infrastruktur,
2. Planung und Umsetzung von IT-Projekten oder von mit der Einführung von IT in Zusammenhang stehenden Organisations-Projekten,
3. Vorhabenbegleitende Beratung bei Ziff. 1 und 2,
4. Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Nutzung von Hard- und Software und
5. Erstellung von Digitalisierungsstrategien und Digitalisierungskonzepten.
Die Maßnahmen müssen im Jahr 2020 begonnen und abgeschlossen werden. Die Antragsfrist für 2020 endet bereits am 31.08.2020.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju.