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Aktionsplan für Integration und Inklusion

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan für Integration und Inklusion für den Zeitraum 2021-2027 vorgelegt. Der Aktionsplan setzt sich für Inklusion für alle ein, erkennt den wichtigen Beitrag von Migrantinnen und Migranten zur EU an und möchte Hindernisse beseitigen, die die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesellschaft behindern können.

Figuren
© S. Hofschlaeger / PIXELIO

Er beruht auf dem Grundsatz, dass inklusive Integration Anstrengungen sowohl der betreffenden Person als auch der Aufnahmegemeinschaft erfordert, und beinhaltet neue Maßnahmen, die auf den Erfolgen des vorherigen Aktionsplans aus dem Jahr 2016 aufbauen. Der DStGB hat sich im Rahmen der EU-Konsultation zum Aktionsplan eingebracht und die kommunale Perspektive einfließen lassen. Insbesondere Aspekte der einfacheren Anerkennung von Qualifikationen sowie gezielter Unterstützungsangebote der lokalen Ebene bei zentralen Herausforderungen der Integration wurden dabei aufgegriffen.

In dem Aktionsplan wird eine gezielte und maßgeschneiderte Unterstützung vorgeschlagen, die individuellen Merkmalen Rechnung trägt, welche für Menschen mit Migrationshintergrund besondere Herausforderungen darstellen können – z. B. das Geschlecht oder der religiöse Hintergrund. Erfolgreiche Integration und Inklusion hängt sowohl von frühzeitigen Maßnahmen als auch von langfristigem Engagement ab.

Zwar sind für die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Maßnahmen in erster Linie die nationalen Regierungen zuständig, doch spielt die EU eine besondere Rolle bei der Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die Finanzierung, die Ausarbeitung von Leitlinien und die Förderung einschlägiger Partnerschaften. 

Die wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans sind:

  • Inklusive allgemeine und berufliche Bildung von der frühen Kindheit bis zur Hochschulbildung – mit Schwerpunkt auf einer einfacheren Anerkennung von Qualifikationen und dem fortdauernden Erlernen der Sprache – mit Unterstützung aus EU-Fonds.
  • Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Anerkennung von Kompetenzen, um den Beitrag von Migrantengemeinschaften – insbesondere der Frauen – in vollem Umfang zu würdigen und sicherzustellen, dass sie dabei unterstützt werden, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. Die Kommission wird mit Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie Arbeitgebern zusammenarbeiten, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern, unternehmerische Initiativen zu unterstützen und Arbeitgebern die Anerkennung und Bewertung von Qualifikationen zu erleichtern.
  • Förderung des Zugangs zu Gesundheitsdiensten, einschließlich psychologischer Betreuung, für Menschen mit Migrationshintergrund. Neben der Bereitstellung zweckgebundener EU-Mittel soll mit dem Aktionsplan auch dafür gesorgt werden, dass die Menschen über ihre Rechte informiert werden. Zudem werden die besonderen Herausforderungen anerkannt, mit denen Frauen – insbesondere während und nach der Schwangerschaft – konfrontiert sind. 
  • Zugang zu angemessenem und erschwinglichem Wohnraum, der über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Asyl- und Migrationsfonds und das Programm „InvestEU“ finanziert wird, sowie Finanzierungsplattformen für den Erfahrungsaustausch auf lokaler und regionaler Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und von Segregation.

Umgesetzt wird der Aktionsplan durch die Mobilisierung von EU-Mitteln und die Schaffung von Partnerschaften mit allen Beteiligten – Migrantinnen und Migranten, Aufnahmegemeinschaften, Sozial- und Wirtschaftspartnern, der Zivilgesellschaft, lokalen und regionalen Behörden und dem Privatsektor. Mit dem Aktionsplan werden die Aufnahmegemeinschaften gestärkt, ihre Rolle bei der Gestaltung und Durchführung von Integrationsmaßnahmen und -programmen unterstützt und gleichzeitig die Verantwortung der betreffenden Menschen für die Teilhabe an der Gesellschaft des Aufnahmelandes hervorgehoben. Der Zugang zu Dienstleistungen soll durch den Einsatz digitaler Werkzeuge modernisiert werden. Außerdem wird der Aktionsplan die Faktengrundlage verbessern, um die Weiterentwicklung der politischen Maßnahmen zu fördern und eine gute Überwachung der Ergebnisse zu gewährleisten.

Der Aktionsplan sowie weitere detaillierte Informationen sind abrufbar unter:
Kommission legt Aktionsplan für Integration und Inklusion vor (europa.eu)