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Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas

Die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren.

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Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern /Kommunalpolitikerinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt werden.

Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§14 Abs.2). Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Delegiertenversammlung 2015 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 05./06. Oktober 2015 in Ettlingen (LK Karlsruhe) stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt.

Falls Ihre Kommune Interesse an einer Mitarbeit im Deutsch-Französischen Ausschuss, Deutsch-Polnischen Ausschuss und / oder Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit hat, ist um entsprechende Mitteilung bis zum 31.07.2015 an den RGRE gebeten. Die entsprechenden Formulare sind untenstehend hinterlegt.

Bei der Meldung ist zu beachten, dass für die Ausschüsse nur Kommunalpolitiker/innen, d.h. keine Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung benannt werden können. Die von Ihnen benannten und vom Hauptausschuss gewählten Kommunalpolitiker/innen sind dann jeweils Vertreter/innen der jeweiligen Kommune in den Ausschüssen. Es bleibt der jeweiligen Kommune überlassen, wie sie die Rückkoppelung der Arbeit ihres/ihrer Delegierten im Ausschuss in die Kommune gewährleistet bzw. organisiert.

Dem RGRE ist sehr daran gelegen, vorhandenes Interesse in den Mitgliedskommunen und die Bereitschaft zum aktiven Engagement in den Themen der Fachausschüsse für die Arbeit zu nutzen. Um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten müssen wir allerdings gleichzeitig darauf achten, dass sich die Mitgliederzahlen pro Ausschuss in einem vertretbaren Rahmen halten. Aus diesem Grund sollen aus der jeweiligen Kommune pro Ausschuss nicht mehr als zwei Delegierte benannt werden.

Der Deutsch-Polnische und Deutsch-Französische Ausschuss kommen im Jahr mehrmals zu Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen, wobei Sitzungen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden. Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tagt in der Regel ausschließlich in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Fachausschüssen des RGRE müssen von der entsendenden Kommune getragen werden.

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