Europawahl 2019; Wahlerlass Nr. E 8: Kostenerstattung
Nachfolgend geben wir den Wahlerlass Nr. E 8 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.04.2019 nebst Anlagen zur Kenntnis.
Mit der Bitte um Beachtung.
E8 Kostenerstattung; Schreiben des Hessisches Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.04.2019
Anlage 1 Nachweis über die Portokosten für den Versand der Infobriefe an wahlberechtigte Unionsbürger
Anlage 2 Nachweis über die von den Gemeinden bei der Post eingelieferten Briefwahlunterlagen
Anlage 3 Nachweis über die gezahlten Erfrischungsgelder
Anlage 4 Nachweis über die aus Anlass der Europawahl am 26. Mai 2019 entstandenen Veröffentlichungskosten der Kreis- und Stadtwahlleiter
Anlage 5 Mit der Europawahl verbundene Kommunalwahlen
Anlage 6 Ermittlung der Kreis- bzw. Stadtwahlleiterpauschale