Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Stand: 07.03.2025) sowie Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zum Gesetzentwurf vom 12.03.2025 (LT-Drucks. 21/1832)
Nach der vom Innenausschuss des Landtags durchgeführten schriftlichen und mündlichen Anhörung ist der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften nach Ansicht der Fraktionen der CDU und SPD in einzelnen Punkten zu ändern. Die Fraktionen der CDU und SPD haben deshalb einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf (Stand: 07.03.2025) vorgelegt. Zwischenzeitlich hat der Innenausschuss des Hessischen Landtags die Annahme des Gesetzentwurfs und des darauf bezogenen Änderungsantrags empfohlen (so die Beschlussempfehlung vom 12.03.2025, LT Drucks. 21/1832).
Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund mit Schreiben vom 06.12.2024 den Entwurf einer Zehnten Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 vom 12.11.2024; Mündliche Anhörung des Innenausschusses am 12.02.2025
Der Vorsitzende des Innenausschusses des Hessischen Landtages hat mit Schreiben vom 10.12.2024 dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/1303 – zur Stellungnahme bis zum 24.01.2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurden wir zur mündlichen Anhörung am Mittwoch, dem 12.02.2025, eingeladen.
Der nunmehr vorgelegte Gesetzesentwurf ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem Vorentwurf und sieht nur einige wenige Änderungen vor.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat nach umfassenden Beratungen in den Gremien des Verbandes auch im Vorfeld des Gesetzentwurfes zwischenzeitlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen. Einige Forderungen, die bereits seit mehreren Jahren erhoben werden, sind nunmehr im Gesetzentwurf vorgesehen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die als Anlage beigefügte Stellungnahme sowie die Vorschläge des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Digitalisierung der Hessischen Gemeindeordnung.
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund den von der Landesregierung am 10.07.2024 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Anlage) mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 06.09.2024 vorgelegt.
Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes fanden verschiedene ...
Kommunale Spitzenverbände mit vielfältigen Vorschlägen für Verbesserungen im Kommunalrecht
Der HSGB hat nach der Konstituierung des neuen Landtags vielfältige Vorschläge für praxisorientierte Neuregelungen in der HGO und dem Kommunalwahlrecht an das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) herangetragen. Hierüber haben wir bereits im HSGB Kompakt Meldung Nr. 49/2024 vom 4.4.2024 berichtet.
Recht und Verfassung: Befragung und Würdigung des kommunalpolitischen Ehrenamtes
Um den Einsatz und das Engagement der über 6000 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister für die Demokratie zu würdigen, hat Bundespräsident Frank Walter Steinmeier rund 80 ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker sowie Ortsvorstehende ins Schloss Bellevue eingeladen. Auch der DStGB war bei der Veranstaltung vertreten. Während der Veranstaltung wurde auch eine Forsa-Befragung von mehr als 1500 ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Auftrag der Körber-Stiftung vorgestellt, in der Motivation, Herausforderungen und Rahmenbedingungen des kommunalpolitischen Ehrenamtes erfragt wurden. Die Ergebnisse sind alarmierend: Rund 50 Prozent sind mit den Rahmenbedingungen für die Ausführung des Amtes unzufrieden. Gründe dafür sind vor allem die fehlende Vereinbarkeit mit Familie, Privatleben und Hauptberuf, die mangelnde finanzielle Ausstattung der Kommunen sowie die fehlende Unterstützung durch die Bundes- und Landesebene. 40 Prozent der Befragten haben zudem entweder selbst oder im in ihrem Umfeld Hass, Anfeindungen und Gewalt im Amt erlebt.
Land und Spitzenverbände beginnen Diskussion um gesetzliche Änderungen im Kommunalrecht
Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund eine Tabelle mit Vorschlägen für etwaige kommunal- und kommunalwahlrechtlichen Gesetzesänderungen, die sich als Prüf- oder Änderungsaufträge aus dem Koalitionsvertrag ergeben oder die von den zuständigen Fachabteilungen angedacht sind, mit der Bitte um Stellungnahme übermittelt.
Deutsche Staatsangehörige, bei denen kein Ausschlussgrund besteht, können sich für die kommende Amtsperiode noch bis 6. April 2023 bei ihrer Gemeinde bewerben. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, dürfen höchstens aber 69 Jahre alt sein.