Bundestagswahl am 24. September 2017
Kostenerstattung/Wahlerlass Nr. B 5
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat uns mit Schreiben vom 23.05.2017 über den Wahlerlass Nr. B 5 informiert.
Neben der Restkostenpauschale, die nach zwei Gemeindegrößen gestaffelt wird, sieht § 50 Abs. 1 BWG eine Einzelabrechnung für die Kosten für die Versendung der Wahlbenachrichtigung und der Briefwahlunterlagen sowie die Erfrischungsgelder für die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände vor. Hinsichtlich des Abrechnungsverfahrens und der hierbei einzuhaltenden Fristen enthält der Wahlerlass Informationen und entsprechende Abrechnungsunterlagen.
Den Wahlerlass erhalten die Städte und Gemeinden über die Kreiswahlleiter der Bundestagswahlkreise in Hessen. Zusätzlich haben wir den Wahlerlass Nr. B 5 samt Anlagen auf unserer Internetseite unter Fachinformationen „Sonstige Rechtsgebiete“ eingestellt.
Wir bitten um Beachtung.
Kostenerstattung Bundestagswahl