Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Ergebnisse des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Zusammenstellung wichtiger kommunaler Themen

Das Gesetz vom 23. Juni 2021 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) wurde verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2021. Das Inkrafttreten der Neuregelungen erfolgte im Wesentlichen am 01. Dezember 2021.

Damit findet ein großes Reformprojekt im Telekommunikationsrecht seinen gesetzgeberischen Abschluss. Einige Aspekte, die nicht zuletzt auch die Gemeinden betreffen, werden in den kommenden Monaten noch durch Rechtsverordnungen des Bundes weiter geregelt und konkretisiert werden. Entscheidend wird zudem sein, wie die Bundesnetzagentur die (Neu-)Regelungen interpretiert und anwendet.

Angefügt stellen wir Ihnen eine, nicht abschließende, Zusammenstellung der gesetzlichen (Neu-)Regelungen mit Blick auf Relevanz für die Kommunen, zusammen mit kurzen Anmerkungen dazu. 

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