Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Informations- und Kommunikationstechnologie

Auszug aus dem Tätigkeitsbericht des HSGB 2011 bis 2013

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Aufgaben der Städte, Gemeinden und Verbände zunehmend komplexer und im Zusammenspiel mit den Behörden der Landesverwaltung und anderen Einrichtungen vielschichtiger werden. Eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ohne angemessene Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie IKT ist nicht mehr vorstellbar. eGovernment Verfahren eröffnen hier neue Möglichkeiten, Verwaltungsdienstleistungen effizient, ortsungebunden und auch Ebenen übergreifend zu erbringen. Damit kommt der entsprechenden Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen eine besondere Bedeutung zu. Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben sich frühzeitig auf eine informelle Zusammenarbeit auf diesem Gebiet verständigt. Vorrangiges Ziel ist es, durch die Vereinbarung von Standards und eine rechtzeitige Abstimmung zu Fachverfahren, eine Harmonisierung der Umsetzung von eGovernment-Vorhaben zu erreichen.

Um diese Veränderungsprozesse begleiten zu können, finden seit 2007 regelmäßige Absprachen mit dem Hessischen Städtetag, dem Landtag, Landkreistag, dem Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport und der ekom21 - KGRZ statt. Außerdem nimmt die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes regelmäßig an Sitzungen des Programm Management Boards der Stabsstelle des eGovernment-Bevollmächtigten der Landesverwaltung teil, bei der alle Ressorts der hessischen Landesregierung ihre IT-Politik koordinieren. Im Berichtszeitraum war das wichtigste Thema dieser Beratungen die Einführung des sogenannten eGovernment-Gesetzes.

eGovernment-Gesetz
Die Teilnahme am Programm Management Board der Hessischen Landesregierung erlaubt es den kommunalen Spitzenverbänden frühzeitig auf Themen des IT-Planungsrates im Bund informiert zu werden und die Mitgliedskommunen entsprechend zu unterrichten. So beim Thema eGovernment-Gesetz.

Mit der Entscheidung im Bundesrat im Juni 2013 hat das eGovernment-Gesetz die letzte parlamentarische Hürde im Bund genommen. Mit dem Gesetz erhält die Verwaltung jetzt einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für eine elektronische Kommunikation zwischen Bürger, bzw. Wirtschaft und Verwaltung. Das Gesetz gilt für den Bund. Länder und Kommunen sind insoweit betroffen, als sie Auftragsangelegenheiten des Bundes wahrnehmen.

Das eGovernment-Gesetz definiert Standards für eine nutzerfreundliche verlässliche und effiziente Infrastruktur bei der elektronischen Kommunikation. Mit dem neuen Gesetz werden alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen ab dem 01.07.2014 verpflichtet, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Verwaltungsintern sichergestellt werden muss, dass elektronisch eingehende Anfragen und Dokumente in den Geschäftsgang geleitet und bearbeitet werden. Weitere Kernelemente des Gesetzes sind der Ersatz von Unterschriften durch eine de-Mail mit Absenderbestätigung oder die Nutzung der Funktion des neuen Personalausweises (eID – elektronische Identifikation). Geregelt werden weiter die elektronische Aktenführung, das Scannen von Schriftsätzen und das elektronische Bezahlverfahren. Jetzt sind die Bundesländer gefordert, eigene eGovernment-Gesetze zu schaffen.

BYOD
Immer mehr Menschen wollen ihre eigenen Geräte auch am Arbeitsplatz nutzen. Laut den Analysen werden bis zum Jahr 2014 90 Prozent der Unternehmen private Geräte wie Smartphones oder Tablets in ihre IT-Infrastruktur integrieren.  „Bring your own Device“ (kurz BYOD) nennt sich dieser Trend, der viele Kommunen vor Probleme stellt. Denn die aktuellen Android- und Apple-Geräte sind oftmals nur schwer mit bestehenden Richtlinien der IT-Sicherheit in Einklang zu bringen. Aufhalten lässt sich diese Entwicklung jedoch nicht mehr. Daher geht es für die kommunalen IT-Abteilungen mittlerweile darum, zwischen der notwendigen Sicherheit für die Verwaltung und der Wahlfreiheit der Mitarbeiter zu vermitteln.

Bei der Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine zuverlässige und effiziente Nutzung verschiedener Plattformen wie Smartphones, Tablets und Notebooks, und die mit unterschiedlichen Betriebssystemen wie Google Android, Apple Mac OS, Blackberry, Windows oder Linux arbeiten, muss die Datensicherheit im Vordergrund stehen. Bei entsprechenden Anfragen von Kommunen im Berichtszeitraum hat die Geschäftsstelle Zurückhaltung empfohlen, bis auf Bundesebene entsprechende Empfehlungen für das Mobile Device in der Kommunalverwaltung vorliegen.

IT-Sicherheit
Die Kommunen sind aufgrund zahlreicher Verpflichtungen hinsichtlich der Datenübermittlung an Dritte (Land, Bundes- und EU-Behörden) im Rahmen von eGovernment-Vorhaben mit immer neuen Herausforderungen bezüglich der Sicherheit und Verfügbarkeit ihrer IT-Systeme konfrontiert. Die Nichtverfügbarkeit kommunaler IT-Systeme hat somit unter Umständen Auswirkungen auf die Prozesse Dritter.

Die kommunalen Spitzenverbände messen darum der erfolgten Verabschiedung der Leitlinie IT-Sicherheit im Rahmen des IT-Planungsrates angesichts der immer deutlicher werdenden Gefahren in der Informationssicherheit sowie der Notwendigkeit, diesen Gefahren Ebenen übergreifend zu begegnen, große Bedeutung bei. Wesentliche Ziele der Leitlinie  „Informationssicherheit“ sind ein verbindliches Mindersicherheitsniveau in der Ebenen übergreifenden Zusammenarbeit von Bund und Ländern, ein einheitliches Informations-Sicherheitsmanagement, die Absicherung der Netze und Netzübergänge der Verwaltung,  die Identifikation und Absicherung von IT-Verfahren und der Aufbau von Teams zum Austausch und zur gemeinsamen Abwehr von Bedrohungen und IT-Angriffen.

Die Sicherheitsleitlinie ist vom  IT-Planungsrat des Bundes am 08.03.2013 als IT-Sicherheitsstandard beschlossen worden. Im Berichtszeitraum hat eine Diskussion begonnen, inwieweit die Leitlinie „Informationssicherheit“ auch für die Kommunen zu gelten hat. Während sie für Bund und Länder verpflichtend ist, ist sie für die kommunale Ebene bisher „nur“ eine Empfehlung. Dies ist aus Sicht der Geschäftsstelle nicht zufriedenstellend, da ein Sicherheitskonzept am schwächsten Glied in der Informationskette beurteilt wird.

Soziale Netzwerke
Am 20.06.2012 war der sogenannte „Social Media Day“ bei der ekom21 - KGRZ in Gießen. Die kommunalen Spitzenverbände haben bei dieser gut besuchten Informationsveranstaltung kooperiert. Ziel der Tagung war es, den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen das Thema Soziale Netzwerke näher zu bringen, auf Chancen und Risiken aufmerksam zu machen und die Möglichkeit herauszuarbeiten, dass mit dem Gebrauch der neuen Informationskanäle Bürgerkommunikation modern gestaltet werden kann.

Die Ergebnisse der Tagung unterstreichen die Chancen für kleine und mittlere Kommunen, insbesondere im Tourismus und bei bürgerschaftlichen Beteiligungsprojekten, flankierend soziale Netzwerke einzusetzen. Zudem bietet sich auch hier die Chance an, durch Qualität Angebote zu machen, die eine Alternative zu privat organisierten Auftritten sein können. Beispielsweise generiert das Netzwerk „Facebook“ selbst kommunale Fanpages (einschließlich Stadtwappen). Deutlich wurde aber auch, dass der an sich kostenlose Einsatz von Facebook, Twitter und Co. kommunale Ressourcen bindet und deshalb zielgerichtet und wohlüberlegt angegangen werden muss.