Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Prävention: Sonderförderprogramm des HMdIS „Zufahrtsperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum“

Das neugeschaffene Sonderförderprogramm umfasst die Förderung von insgesamt bis zu fünf Projekten mit jeweils bis zu 100.000 Euro (insgesamt 500.000 Euro aus Landesmitteln), die in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Immer wieder werden – mitunter auch von Terroristen – Fahrzeuge als Waffe eingesetzt, um im öffentlichen Raum Menschen schwer zu verletzen oder zu töten. In Hessen waren wir vor einem knappen Jahr – am 24. Februar 2020 – betroffen. Damals lenkte ein Autofahrer im nordhessischen Volkmarsen absichtlich seinen Pkw in den Rosenmontagsumzug und verletzte zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene teils schwer. Aber auch in Trier steuerte ein Amokfahrer am 1. Dezember 2020 sein Fahrzeug gezielt gegen Menschen in der Fußgängerzone. Um die Innenstädte und öffentlichen Plätze besser vor solchen Angriffen zu schützen und Kommunen, die gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen wollen, zu unterstützen, wurde der Aufruf zum Sonderförderprogramm „Zufahrtsperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum“ seitens des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport veröffentlicht (siehe Anhang).

Das neugeschaffene Sonderförderprogramm umfasst die Förderung von insgesamt bis zu fünf Projekten mit jeweils bis zu 100.000 Euro (insgesamt 500.000 Euro aus Landesmitteln), die in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden. Zu den förderfähigen baulichen Maßnahmen zählen die Neuerrichtung, die Erweiterung oder auch die Erneuerung von bereits bestehenden Schutzelementen zur Sicherung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Dies sind in der Regel mobile und fest eingebaute Sperren, aber auch städtebauliche Schutzlösungen als dauerhafte Absicherungsmaßnahmen für öffentliche Räume.

Anträge im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens können durch hessische Städte und Gemeinden sowie durch Kommunenverbünde bis zum 31.05.2021 beim HMdIS gestellt werden. Bei der Planung und Antragstellung ist die Expertise der hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamtes einzubeziehen.

Weitere Informationen sind dem dieser E-Mail beigefügten Förderaufruf zu entnehmen. Dieser ist auch abrufbar auf der Website des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) (hke.hessen.de). Das Formular für die Interessenbekundung kann ebenfalls beim HKE (E-Mail-Adresse: hke@hmdis.hessen.de) angefordert werden.

Information:
Referat Prävention
Landespolizeipräsidium
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 2801
E-Mail: HKE@hmdis.hessen.de

Anlagen:
Förderauf Zufahrtsperren
Presseinformation: Sonderförderprogramm Schutz vor Fahrzeugattacken