Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Tourismus für Alle – barrierefreie Angebote

Eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Erarbeitung von Qualitätskriterien der Barrierefreiheit im Tourismus als Basis einer einheitlichen verlässlichen Kommunikation von entsprechenden Angeboten. Diese Kriterien liegen nun vor.

Tourismusbranchenvertreter, beteiligten Ministerien und besonders Betroffenenverbände haben ein bundesweit einheitliches System zur Erfassung und Kennzeichnung barrierefreier Angebote erarbeitet. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund war daran beteiligt. Im Rahmen der jährlichen Fachkonferenz des Projektes mit dem pro-grammatischen Titel „Reisen für Alle“ wurde am 5. Oktober das Thema „Kommunikation“ der Angebote behandelt.

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Iris Gleicke gab bei der Konferenz ein Grußwort, mit dem sie den Beteiligten für die Erarbeitung dankte: „Wir haben uns viel Zeit für die Erarbeitung des Systems „Reisen für Alle“ und der Qualitätskriterien genommen. Und es war sinnvoll und richtig, dies gemeinsam und mit ausreichend Zeit zu erarbeiten. Das System „Reisen für Alle“ ist für die Betriebe durchaus anspruchsvoll. Die detaillierten, geprüften und verlässlichen Angaben zur Barrierefreiheit werden aber von vielen Menschen so benötigt.“

Die Fachkonferenz ist ein Modul des Projektes „Reisen für Alle“ (weite-re Informationen: www.reisen-fuer-alle.de), das als eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird. Träger des Projekts ist das Deutsche Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e. V. in Kooperation mit dem Verein Tourismus für Alle Deutschland e. V. (NatKo).

Städte und Gemeinden können sich mit ihren barrierefreien Angeboten im Tourismus zertifizieren lassen. Sie erschließen sich damit neue, große und eine voraussichtlich stetig wachsende Kundengruppe, binden Stammgäste und sichern somit die Voraussetzungen für Umsatz und Gewinn der touristischen Leistungsträger als praktische Wirtschaftsförderung.

Informationen über die Zertifizierung zum Download unter: www.reisen-fuer-alle.de/downloads_351.html erhältlich. Dort sind in kurzen Broschüren/Flyern Informationen unter anderem zu folgenden Themen erhältlich:

-              Allgemeiner Informationsflyer „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal in Deutschland“

-              Kennzeichnung von Orten und Regionen

-              Kennzeichnung von Wander- und Radwegen

-              Kennzeichnung von Angebotsbündeln

Einschätzung des DStGB

Die Erarbeitung eines einheitlichen und verlässlichen Informationssystems mit Qualitätskriterien kann fast nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gerade Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, dass alle in touristischen Informationen enthaltenen Aussagen unbedingt verlässlich zutreffen. Menschen, die im Rollstuhl sitzen, dann aber wichtige Bereiche ihres Urlaubsortes dann aber doch nicht erreichen können oder die Dusche des Hotelzimmers nicht nutzen können, blinde Menschen, die plötzlich ohne Orientierungshilfen dastehen oder Menschen mit anderen besonderen Anforderungen sind zu Recht enttäuscht und als Kunden in der Zukunft verloren.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland, aber darüber hinaus auch in der EU und anderen Teilen der Welt ist es für Städte und Gemeinden ein wichtiges Feld, attraktiv für diese wachsende Kundengruppe zu sein.

 

(DStGB, 13.10.2016)