Fachinformationen Sonstige Rechtsgebiete

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Verbandsrecht: Evaluierung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) sowie der Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Wasser- und Bodenverbände in Hessen (Wasserverbandshaushaltsverordnung – HWHV)

Das Hessische Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz (HWVG) vom 17.11.1995 (GVBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2019 (GVBl. I S. 421, ber. 2020, S. 112), ist bis zum 31.12.2024 befristet. Die Wasserverbandshaushaltsverordnung (HWHV) vom 19.12.2019 (GVBl. 2020 S. 14) ist befristet bis zum 31.12.2025.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz führt deshalb eine Evaluation des Gesetzes bzw. der Verordnung vor und bittet um Stellungnahme, ob und ggf. welcher Änderungsbedarf beim HWVG sowie der HWHV mit den entsprechenden Mustern für die sinngemäße Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts bzw. der Regelungen nach dem zweiten Teil der Verordnung gesehen werden.

Die aktuell geltenden Regelungen des HWVG und der HWHV nebst Muster können auf der Homepage des HMUKLV unter umwelt.hessen.de/rechtsgrundlagen/wasserwirtschaftsrecht&wasserverbands-recht abgerufen werden.

Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns Änderungswünsche bzw. Anregungen, die das HWVG sowie die HWHV betreffen, bis zum 28.02.2023 mitteilen könnten. Gegebenenfalls bestehen Änderungswünsche, die sich aus der Praxis ergeben.