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Wirtschaft und Tourismus: Bundesrat beschließt Abschaffung des Meldescheins mit kurzer Übergangsfrist

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 26. September 2024 verabschiedet. Damit tritt u.a. die Abschaffung der Hotel-Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige zum 01.01.2025 in Kraft. Der DStGB hatte für eine längere Umsetzungsfrist plädiert, da kommunale Satzungen ggf. anzupassen sind, wenn dort Regelungen zur Datenbereitstellung bezüglich der Tourismusabgaben enthalten sind, die auf den Meldeschein referenzieren.

 

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das unter anderem die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Für ausländische Gäste soll die Meldepflicht bestehen bleiben. Bis zum Inkrafttreten bleibt jeder einzelne Beherbergungsbetrieb in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach dem Bundesmeldegesetz auszustellen. In vielen Kommunen sind die Hotelmeldescheine eng mit der Erhebung von Gästebeiträgen und Gästekarten verknüpft. Diese Gelder sind essenziell für die Finanzierung der touristischen Infrastruktur und der örtlichen Tourismusstrukturen. Durch die kurzfristige Abschaffung der Meldepflicht müssen nicht nur Kurorte ihre Satzungen ggf. überarbeiten, um weiterhin verlässlich Einnahmen generieren zu können. Im vergangenen Jahr entfielen laut Angaben des Deutschen Tourismusverband 42 Prozent der statistisch erfassten Übernachtungen auf Kur- und Erholungsorte sowie Heil- und Seebäder.

Anmerkung des DStGB

Aus Sicht des DStGB ist eine Abschaffung des Meldescheins im Sinne von Bürokratieentlastung grundsätzlich zu begrüßen. Wichtig bleibt jedoch, dass weiterhin Informationen der Beherbergungsbetriebe zu den Übernachtungen bzw. der Aufenthaltsdauer von Gästen für den Zweck der Erhebung kommunaler Finanzierungsinstrumente wie Kurtaxen und Tourismusbeiträge bereitgestellt werden können. Insofern wäre auch eine umfangreiche und konsequente Digitalisierung der Meldepflicht wünschenswert gewesen. Der nun beschlossene Regelungsvorschlag erfordert eine Prüfung, ob Städte und Gemeinden ihre kommunalen Satzungen bis zum 01.01.2025 anpassen müssen. Bislang wurden für die Erhebung und Abführung der Kur- und Tourismusabgaben vielfach ein Durchschlag die Papiermeldescheine verwendet. Die Rechtsgrundlage für die Tourismusbeiträge an sich bleibt durch die Kommunalabgabengesetze der Länder bestehen.

 

Weitere Informationen:

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hat ein FAQ sowie eine Handreichung für Kommunen zum Umgang mit der Abschaffung des Meldescheins veröffentlicht: www.deutschertourismusverband.de

 

(DStGB, 21.10.2024)