Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach § 10 a) KAG Rheinland-Pfalz sind verfassungsrechtlich zulässig
Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr in seinem seit langem erwarteten Beschluss, 1 BVR 668/10, vom 26.06.2014, entschieden, dass die wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz gemäß § 10 a) KAG RP verfassungsrechtlich zulässig sind.
Das Bundesverfassungsgericht stellt im Kern seines Beschlusses dar, dass neben der ver-fassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbau-beiträgen es sich bei den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen nicht um eine Steuer oder eine steuergleiche Abgabe handelt. Vielmehr ...