Evaluierung Tourismusbeitrag
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Landesentwicklung (HMWVL) bittet Sie um Mitwirkung hinsichtlich der anstehenden Evaluation betreffend den Tourismusbeitrag.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Landesentwicklung (HMWVL) bittet Sie um Mitwirkung hinsichtlich der anstehenden Evaluation betreffend den Tourismusbeitrag.
Im Zusammenhang mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist aus unserem Mitgliederbereich die Frage aufgetaucht, wie die Verschonungsreglung in § 11 Abs. 6 Satz 1 HessKAG auszulegen ist.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung veröffentlicht FAQ-Liste.
Wir hatten mit Eildienst Nr. 11 ED 160 vom 20.09.2016 darauf hingewiesen, dass unsere Umfrage hinsichtlich der Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen keine belastbaren Ergebnisse ergab. Gleichzeitig hatten wir mitgeteilt, dass auf eine entsprechende Anfrage der FDP vom 06.07.2016 das Ministerium des Innern und für Sport angekündigt hat, bis zum Jahresende eine ergänzende Abfrage durchzuführen.
Nach § 11 Abs. 8 HessKAG in der ab dem 01.01.2013 geltenden Fassung entsteht die Beitragspflicht mit der Fertigstellung der Einrichtung, im Falle einer Teilmaßnahme, oder eine Abschnittsbildung mit der Fertigstellung des Teils oder Abschnitts der Einrichtung.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.05.2016 – 9 C 11.15 – seine Rechtsprechung zur Bildung von Erschließungseinheiten weiter differenziert.