Fachinformationen Abgabenrecht

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© Gila Hanssen / PIXELIO

Datenschutz und Satzungsregelung hinsichtlich der Funkwasserzähler Änderung der Wasserversorgungssatzung

Achtung: Die Eildienstmeldung 154 vom 17.10.2018 zur Änderung der Wasserversorgungssatzung hinsichtlich der Verwendung von Funkwasserzählern ist hinfällig

Am 07.11.2018 hat gemeinsam mit Mitarbeitern des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Gespräch stattgefunden. Als Ausfluss dieses Gespräches wird die Wasserversorgungssatzung unsererseits erneut überarbeitet.

Auch hinsichtlich der Informationspflichten wurden konstruktive Gespräche geführt, die teilweise Einfluss in der Satzung finden sollen.

In Abstimmung mit den Mitarbeitern des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit werden wir eine diesbezügliche Information für Sie ausarbeiten.

Wir empfehlen daher, eine Satzungsänderung erst vorzunehmen, wenn wir das neue Satzungsmuster erarbeitet haben. Hierrüber werden wir Sie zeitnah und unaufgefordert informieren, sobald abschließende Ergebnisse vorliegen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.


Dezernat 1-Wg./Rö./Sy./Dr.R./Rau./Ju.