Datenschutzinformation für den Einsatz von Funkwasserzählern
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat mit dem Hessischen Städtetag, dem Landesverband für Energie und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. sowie dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. Landesgruppe Hessen eine Datenschutzinformation für den Einsatz von Funkwasserzählern erarbeitet.
Datenschutz für Funkwasserzähler in Hessen geklärt
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nunmehr eine seit langem erwartete gemeinsame abgestimmte Erklärung über die datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung von Funkwasserzählern online gestellt. Die gemeinsame Erklärung wird getragen von dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), dem Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland Pfalz e.V., dem Verband kommunale Unternehmen e.V. – Landesgruppe Hessen, dem Hessischen Städtetag und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund.
Datenschutz und Satzungsregelung hinsichtlich der Funkwasserzähler Änderung der Wasserversorgungssatzung
Achtung: Die Eildienstmeldung 154 vom 17.10.2018 zur Änderung der Wasserversorgungssatzung hinsichtlich der Verwendung von Funkwasserzählern ist hinfällig
Der Hessische Landtag hat am 28.05.2018 das Gesetz zur Neuregelung zur Erhebung von Straßenbeiträgen beschlossen. Dieses Gesetz ist am 07.06.2018 in Kraft getreten (GVBl. 2018, 247).
Entfall des Fertigstellungsbeschlusses im Rahmen der KAG-Novellierung 2013 als Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen
Mit der Novellierung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes im Jahre 2013 ist im § 11 HessKAG der Erlass eines Fertigstellungsbeschlusses als formale Voraussetzung für die rechtmäßige Erhebung von Beiträgen ersatzlos entfallen.
Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucksache 19/5839 – sowie zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Aufhebung von Straßenbeiträgen in den hessischen Kommunen – Drucksache 19/5961 –
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Landesentwicklung (HMWVL) bittet Sie um Mitwirkung hinsichtlich der anstehenden Evaluation betreffend den Tourismusbeitrag.
Wiederkehrende Straßenbeiträge: Praktische Anwendungsprobleme der Verschonungsregelung in § 11 Abs. 6 S. 1 HessKAG
Im Zusammenhang mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist aus unserem Mitgliederbereich die Frage aufgetaucht, wie die Verschonungsreglung in § 11 Abs. 6 Satz 1 HessKAG auszulegen ist.
Wir hatten mit Eildienst Nr. 11 ED 160 vom 20.09.2016 darauf hingewiesen, dass unsere Umfrage hinsichtlich der Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen keine belastbaren Ergebnisse ergab. Gleichzeitig hatten wir mitgeteilt, dass auf eine entsprechende Anfrage der FDP vom 06.07.2016 das Ministerium des Innern und für Sport angekündigt hat, bis zum Jahresende eine ergänzende Abfrage durchzuführen.