Fachinformationen Abgabenrecht

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© Gila Hanssen / PIXELIO

Evaluierung Tourismusbeitrag

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Landesentwicklung (HMWVL) bittet Sie um Mitwirkung hinsichtlich der anstehenden Evaluation betreffend den Tourismusbeitrag.

Wir bitte daher um Kenntnisnahme nachfolgenden Schreibens des HMWVL und ggf. Übersendung einer Antwort direkt an das HMWVL – Referat Tourismus und Freizeitwirtschaft (Ulrike.Franz-Stoecker@wirtschaft.hessen.de).

„Sehr geehrte Damen und Herren,

Hessen hat die Voraussetzungen für eine bessere Finanzierung touristischer Infrastruktur geschaffen: Kommunen dürfen von Übernachtungs- und Tagesgästen Beiträge erheben, um ihre dem Tourismus dienenden Einrichtungen und Veranstaltungen zu bezahlen.

Voraussetzung ist die Anerkennung als Tourismusort, deren Verfahren eine zum Jahresbeginn 2017 in Kraft getretene Rechtsverordnung regelt.

Einen entsprechenden Antrag können Städte und Gemeinden stellen, die im Jahr mehr als doppelt so viele Übernachtungsgäste wie Einwohner beherbergen. Ferner müssen sich Tourismusorte entweder durch ihre landschaftliche Lage, durch Kultureinrichtungen wie Museen und Theater oder durch Naherholungsangebote wie Rad- und Wanderwege abheben.

Evaluierung der Rechtsverordnung nach 1 Jahr

Das hessische Wirtschaftsministerium wird, wie bereits von dieser Seite angekündigt, eine Evaluierung der Rechtsverordnung zur Anerkennung der Städte und Gemeinden als Tourismusort durchführen.

Die Rechtsverordnung ist nunmehr rund 1 Jahr in Kraft und eine hierfür flankierende Mustersatzung steht als Gemeinschaftsproduktion der Kommunalen Spitzenverbände seit April zur Verfügung. Bislang haben drei Kommunen die Anerkennung erhalten.

Die Evaluierung wird durchgeführt, um mögliche Probleme, die sich im Vollzug der Rechtsverordnung oder allgemeiner Natur ergeben haben zu sammeln und einer Lösung (so dies möglich ist) zuzuführen.

Es ist geplant, unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände, der IHK, des HMdIS, des DEHOGA , des HHV und des  HTV sowie des Regierungspräsidiums Kassel (Geschäftsführung für die Anerkennung der Gemeinden als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort) eine Lenkungsgruppe einzuberufen, die Ihre Vorschläge und Wünsche erörtert und gegebenenfalls auch in eine Ergänzung der RVO einfließen lässt, sofern dies nach rechtlicher Prüfung möglich ist.

Die Thematik der Gemeinden, die Ortsteile mit den Prädikaten Kur- oder Erholungsort haben und Tourismusort werden wollen, ist bekannt. Im Zuge der Evaluierung könnte zum Beispiel geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie die Verordnung um eine Übergangsregelung für das Anerkennungsverfahren zum Tourismusort bis zum Ablauf der Gültigkeit anderweitiger Prädikatisierungen erweitert werden könnte.

Wir möchten sie deshalb bitten, diese Gelegenheit zu nutzen und uns die bei Ihnen aufgetretenen Probleme bis zum 31. Januar 2018 mitzuteilen, damit wir diese in der Lenkungsgruppe gebündelt vortragen können.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Dezernat 1-Rau./Wg./Rö./Sy.