Wiederkehrende Straßenbeiträge: Praktische Anwendungsprobleme der Verschonungsregelung in § 11 Abs. 6 S. 1 HessKAG
Im Zusammenhang mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge ist aus unserem Mitgliederbereich die Frage aufgetaucht, wie die Verschonungsreglung in § 11 Abs. 6 Satz 1 HessKAG auszulegen ist.
Schwierigkeiten bereitet die Gesetzesauslegung vor allem in der Konstellation, in der private Erschließungsträger Erschließungsanlagen hergestellt haben und die Grundstücke dann als „voll erschlossen“ weiterveräußern. Hier ist nicht eindeutig, ob diese Grundstücke von der Verschonungsregelung des Gesetzes umfasst sind oder nicht.
Da weder die grammatikalische noch die systematische oder teleologische Gesetzes-auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen ist, wäre lediglich noch die historische Gesetzesauslegung möglich. Hierbei sind allerdings der Wille und die Motive des Gesetzgebers maßgeblich, die in den Gesetzesmaterialein allerdings nicht deutlich werden.
Wir haben daher den Gesetzgeber mit der Bitte um Klärung angeschrieben und geben Ihnen den Schriftverkehr nachfolgend zur Kenntnis.