Aufhebung des Erlasses zu Absonderungsentscheidungen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Der Erlass des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vom 14. Februar 2022 betreffend Absonderungsentscheidungen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wird angesichts der veränderten Infektionslage mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Anlage
Information:
Hessisches Ministerium für
Soziales und Integration
Sonnenberger Str. 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel. 0611 3219-3809
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