Aufruf des BMFSFJ zur Beteiligung an der Nachbarschaftsaktion #StärkerAlsGewalt im November 2020
„Stärker als Gewalt“ ist eine Initiative des Bundesfrauenministeriums, die ihren Startschuss am 25. November 2019 hatte, als Teil des Aktionsprogrammes der Bundesregierung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.
Die Initiative bietet über die Webseite www.stärker-als-gewalt.de zentral Zugang zu Hilfe- und Beratungsangeboten. Sie klärt über einzelne Formen von Gewalt auf und zeigt, wie jede und jeder Einzelne diese erkennen und beenden kann. Die Initiative wird seitens des Deutschen Städte- und Gemeindebundes unterstützt.
Derzeit spielt sich ein größerer Teil des täglichen Lebens zu Hause ab. Vielen Menschen ist bewusst geworden, wie wichtig eine gute Nachbarschaft ist. An vielen Orten ist ein neues Gemeinschaftsgefühl entstanden. Aber die Coronavirus-Zeit hat auch dazu geführt, dass durch krisenbedingten Stress die Gefahr von häuslicher Gewalt vielerorts zunimmt. Die Nachbarschaft im direkten Umfeld ist in dieser Situation deshalb besonders wichtig: Um Gewalt zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, sich aus der Gewaltsituation zu befreien.
Aus diesem Grund startet das BMFSFJ mit der Initiative „Stärker als Gewalt“ am 1. November 2020 einen Aktionsmonat gegen häusliche Gewalt, der den Zusammenhalt in der Nachbarschaft und in den Kommunen in den Mittelpunkt rückt. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 wird der Monat November unter dem Motto „Unsere Nachbarschaft ist #StärkerAlsGewalt“ stehen.
Alle Städte und Gemeinden sind aufgerufen, den Aktionsmonat mitzugestalten. Ob in Schaufenstern, auf Infoscreens oder auf Webseiten platziert: Das BMFSFJ stellt hierfür digitale Vorlagen zur Verfügung, die Sie schnell und einfach für Aktionen vor Ort zum Einsatz gebracht werden können. Viele Vorlagen lassen sich auch einfach individualisieren – für Hilfeadressen und -telefonnummern oder einem Bekennerzeichen mit dem eigenen Logo. Ideen für mögliche Aktionsformate können dem beigefügten Infoblatt entnommen werden.
Anlage: