Beitragsfreistellung in Kindertageseinrichtungen
Anträge auf Zulassung von Ausnahmen gem. § 32c Abs. 2 Satz 3 HKJGB - Freistellung vom Teilnahme- und Kostenbeitrag für Kindergartenkinder
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weist mit dem beigefügten Schreiben vom 27.11.2018 auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 32c Abs. 2 Satz 3 HKJGB hin. Für die Förderleistungen ist normalerweise erforderlich, dass alle im Ortsgebiet ansässigen Tageseinrichtungen für Kinder Beitragsfreistellungen gewähren. Dafür hat die jeweilige Kommune zu sorgen. Auf Antrag sind jedoch Ausnahmen möglich, damit alle anderen Einrichtungen durch besonders teure Einrichtungen nicht blockiert werden. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Anlage: Anträge auf Zulassung von Ausnahmen
Dezernat 1-Bü.