Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder
Anerkennung der Eignung von Fortbildungen als BEP-Fortbildungen - Herausgabe von FAQ`s
Die im August 2018 eröffnete Möglichkeit, Fortbildungsangebote zum Bildungs- und Erziehungsplan einer Prüfung beim Land unterziehen zu lassen, wurde bisher von den unterschiedlichen Anbietern in erfreulich großem Umfang in Anspruch genommen. Es führte zu einer Ausweitung der Angebotsvielfalt von BEP-Fortbildungen, verbunden mit einer Rechtssicherheit für Träger in Bezug auf die Inanspruchnahme der BEP-Qualitätspauschale.
Im Zuge der Bearbeitung der Bewertungsanträge haben sich vielfältige Fragestellungen ergeben, die wir in dem beiliegenden Dokument zu den „Häufig gestellten Fragen zur Anerkennung von Fortbildungen als BEP-Fortbildungen“ zusammengestellt haben. Sie dienen der Ergänzung der Erläuterungen für die Antragstellung vom August 2018.
2019-02-20_FAQ BEP Fortbildungen
Die FAQ`s werden auch auf der Internetseite www.bep.hessen.de eingestellt.
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Abteilung Familie
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