Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG)
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 19.08.2014 die Verbände darüber informiert, dass das Hessische Kinderförderungsgesetz, wie in Art. 5a HessKiföG festgelegt wurde, evaluiert wird. Mit dieser Aufgabe wurde nach einem Auswahlverfahren das Wissenschaftliche Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. aus Frankfurt am Main (ISS-Frankfurt a. M.) beauftragt.
Weitere Einzelheiten dazu sind dem beigefügten Infobrief 1 zur Evaluation HessKiföG vom ISS zu entnehmen.
Die Evaluation soll sich beginnend im Juni 2014 über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren bis zum Abschlussbericht der Landesregierung an den Hessischen Landtag am 31. Dezember 2016 erstrecken.
Seitens des Ministeriums wird darum gebeten, die Arbeit des Institutes ISS Frankfurt a. M. zu unterstützen, um möglichst objektive Ergebnisse hinsichtlich der Auswirkung der Neuregelungen im HKJGB zu erhalten, um sodann die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen zu können. Zur Beteiligung der Fachpraxis an dem laufenden Prozess der Evaluation wird ein Fachbeirat eingerichtet, der regelmäßig tagen und beratend tätig werden soll.
Wir bitten um Kenntnisnahme.