Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG)
hier: Kommunale Fallstudien in fünf hessischen Kommunen
Zum Abschluss der Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes sollen in 5 nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesuchten Städten und Gemeinden Fallstudien durchgeführt werden. Wir bitten die ausgewählten Städte und Gemeinden wohlwollend ihre Teilnahme zu prüfen.
Das Hessische Kinderförderungsgesetz „HessKiföG“, welches am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, hat zu Neuregelungen im Bereich der Kindertagesbetreuung geführt. Um die Wirkungen und Folgen des Gesetzes objektiv bewerten zu können, wurde bereits im Gesetz festgelegt, dass dieses bis Ende 2016 zu evaluieren ist. (Artikel 5a regelt „Die Landesregierung hat dem Hessischen Landtag bis zum 31. Dezember 2016 einen Bericht über die Durchführung der Regelungen in Art. 1 dieses Gesetzes vorzulegen.“). Mit dieser Aufgabe wurde das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS-Frankfurt a.M.) betraut. Das Evaluationsvorhaben wird von einem Fachbeirat, dem auch die Kommunalen Spitzenverbände angehören, begleitet.
Die zur Evaluation durchgeführten Befragungswellen unterschiedlicher Akteure im Bereich der Kinderbetreuung, zu denen auch einige von Städten und Gemeinden gehörten, sind nahezu abgeschlossen. Dabei handelt es sich um den sogenannten quantitativen Teil der Evaluation. Um die daraus gewonnenen Erkenntnisse nochmals einem Praxisvergleich zu unterziehen, sind zusätzliche Fallstudien vorgesehen. Somit steht nun im Mai 2016 noch die Durchführung der kommunalen Fallstudien in fünf hessischen Kommunen als qualitativer Teil der Evaluation aus. Die kommunalen Fallstudien stellen konzeptionell einen integralen Bestandteil der Evaluation der Auswirkungen des HessKiföG dar und sollen eine ganzheitliche Abbildung der Evaluationserkenntnisse beispielhaft auf der Ebene einzelner Kommunen ermöglichen. Dieser qualitative Baustein der Evaluation erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität. Es geht vielmehr darum, Evaluationserkenntnisse zu beschreiben und zu erläutern. Die Fallstudien sind ein wichtiger Bestandteil der Evaluation.
Deshalb bitten wir die von dem beauftragten Institut ISS nach bestimmten wissenschaftlichen Kriterien ausgewählten Städte und Gemeinden, die weder dem Ministerium für Soziales und Integration noch den im Fachbeirat beteiligten Verbänden bekannt sind, durch ihre Teilnahme an den Fallstudien die Evaluation zu unterstützen.
Das Evaluationsteam des ISS-Frankfurt a.M. stellt die Auswahl der Städte und Gemeinden sowie die methodisch fundierte Umsetzung der Fallstudien sicher. Jede dafür vorgesehene Gruppendiskussion dauert insgesamt drei Stunden und findet vor Ort, d.h. in der jeweiligen Kommune statt.
Nach entsprechender Auswahl erfolgt die Kontaktaufnahme mit der Kommune durch das ISS-Frankfurt a.M.. In einem Erstgespräch wird die Zusammensetzung der Gruppe für die Diskussionsrunde festgelegt. Die Einladung der Teilnehmenden erfolgt durch das ISS-Frankfurt a.M. im Einvernehmen mit der Stadt oder Gemeinde.
Die Auswahl erfolgt unter Wahrung vollständiger Anonymität. Lediglich den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des ISS-Frankfurt a.M. wird bekannt sein, welche Kommunen für die Fallstudien ausgewählt wurden. Entsprechend erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Kommunen ausschließlich über das ISS-Frankfurt a.M. Die kommunalen Fallstudien finden Eingang in den Evaluationsbericht, auch dabei wird die Anonymität der Kommunen gewahrt. Das ISS-Frankfurt a.M. arbeitet nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einschließlich aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen und stellt in jedem Fall die anonyme Behandlung aller Informationen sicher.
Da die Fallstudien die Chance bieten, dass im Abschlussbericht an den Hessischen Landtag ein Blick auf die Praxis der Umsetzung des HessKiföG in den ausgewählten Kommunen erfolgt, ist die Teilnahme an den Fallstudien für die Evaluation wichtig.
Deshalb bitten wir Sie sich die Zeit zu nehmen, wenn Sie ausgewählt werden, und gemeinsam mit den Akteuren in Ihrer Stadt oder Gemeinde an der Fallstudie teilzunehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Mühlheim, den 30.03.2016
1-Bü/Schr