Evaluationsbericht Hessisches Kinderförderungsgesetz
Um die Wirkungen und Folgen des Gesetzes objektiv bewerten zu können, wurde bereits in das Gesetz mit aufgenommen, dieses bis Ende 2016 zu evaluieren (siehe Art. 5a HessKiföG). Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. aus Frankfurt mit der Evaluation des Gesetzes beauftragt.
Der Bericht liegt nunmehr vor. Der Evaluationsbericht zum Hessischen Kinderförderungsgesetz liegt nunmehr vor und ist unter folgendem Link auf unserer Website abrufbar:
https://soziales.hessen.de/familie-soziales/familie/fruehkindliche-bildung-und-kinderbetreuung/kinderfoerderungsgesetz-evaluation
Informationen:
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Referatsleiterin II 1
Kinder, frühkindliche Bildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611/817-3496
Fax: 0611/32719-3496
mailto: barbara.tiemann@hsm.hessen.de