Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkindbetreuung
Das Hessische Sozialministerium hat uns mit Schreiben vom 16.12.2013 mitgeteilt, dass die bisherige Bestandsschutzförderung für Horte, die in den Fach- und Fördergrundsätzen zur „Offensive für Kinderbetreuung" vom 18.03.2008 geregelt war und am 31.12.2013 ausgelaufen ist, durch die entsprechenden Neuregelungen im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch aufgrund des Hessischen Kinderförderungsgesetzes sowie die neu geregelten Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung unverändert aufrecht erhalten bleibt. Die Regelung, auf deren Inhalt verwiesen wird, tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
10.01.2014 1-Bü/Schr