Fach- und Fördergrundsätzen zum Landesprogramm Sprachförderung - Bekanntgabe der Verlängerung
Die Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm “Sprachförderung im Kindergartenalter“ lösen die bisherigen Fach- und Fördergrundsätze vom 23. Dezember 2016 ab und verändern sie nur geringfügig, Neben redaktionellen Änderungen wurden die Anforderungen an den Sachbericht um eine Darstellung der Ergebnisse ergänzt.
Die Fach- und Fördergrundsätze treten rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Ziel der Förderung ist es, alle Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf weiterhin in angemessener Weise zu unterstützen.
Information:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Abteilung II, Referat II1B (Frühkindliche Bildung, Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan, sprachliche Bildung und Förderung)
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 3219 3283
Telefax: +49 (611) 32 719-3283
E-Mail: heike.hofmann-salzer@hsm.hessen.de
Internet: www.hsm.hessen.de