Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018
Die Fördersystematik ist nunmehr gruppenbezogen ausgestaltet. Auch die Sicherung von im Bestand gefährdeten Plätzen ist nunmehr förderfähig.
Sowohl für die Träger als auch für die Jugendämter haben sich eine Reihe von Fragen ergeben, denen die Erläuterungen möglichst umfassend Rechnung tragen sollen. Bei Bedarf werden die Erläuterungen um weitere häufig auftretende Fragestellungen ergänzt, verbunden mit einer erneuten Information. Die Erläuterungen werden schnellstmöglich beim Regierungspräsidium Kassel unter Regierungspräsidium Kassel - Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 bis 2018“ zum Download bereitgestellt, gleichzeitig mit den Antragsformularen für das Programm. Das Regierungspräsidium ebenfalls direkt die mit der investiven Förderung befassten Ansprechpersonen in den Jugendämtern informieren, so dass mit der Umsetzung des Programms nun zügig begonnen werden kann.
Meike Usmar
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat II1, Kinder, frühkindliche Bildung
Dostojewskistraße 4
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611-817-3319
Fax: 0611-32719-3319
E-Mail:Meike.Usmar@hsm.hessen.de
Erläuterungen_Investitionsförderung_Stand_30-9-15