Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Häufige Fragen zum Masernschutzgesetz

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration macht darauf aufmerksam, dass die Website www.masernschutz.de vom BMG freigeschaltet wurde.

Die Seite liefert in Form von FAQs Informationen zu den Themen:
- Rechtliche Aspekte,
- Masernerkrankung,
- Masernimpfung

und richtet sich an die folgenden Zielgruppen:

- Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen und
- Leitungen von Einrichtungen, Ärzteschaft einschließlich Öffentlicher Gesundheitsdienst.

Darüber hinaus stehen auf www.masernschutz.de die folgenden vom RKI und der BZgA erstellten Merkblätter zum Download zur Verfügung (siehe auch Anhang):
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Eltern und Erziehungsberechtigte,
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz "Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?",
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen,
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen,
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für medizinisches Fachpersonal,
- Merkblatt zum Masernschutzgesetz für Leitungen von Einrichtungen.


Informationen:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat V 3d
Sonnenberger Straße 2 / 2 a
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611-3219-3571
Fax: 0611-32719-3571
E-Mail: Christina.Gruenewald@hsm.hessen.de 
Internet: www.hsm.hessen.de 

Anlage 1: Merkblatt Beschäftigte Gemeinschaftseinrichtungen

Anlage 2: Merkblatt Beschäftigte med. Einrichtungen

Anlage 3: Merkblatt Eltern und Erziehungsberechtigte

Anlage 4: Merkblatt-Leiter-Einrichtungen

Anlage 5: Merkblatt-Masernschutzgesetz-Masernimpfung

Anlage 6: Merkblatt-Masernschutzgesetz-med-Fachpersonal