Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Horte und Schulkinderbetreuung

Verlängerung der Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung

Die „Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung“, die zum 1. Januar 2019 unverändert neu in Kraft gesetzt werden, sind nochmals vollständig im Staatsanzeiger Nr. 47/2018 S. 1352 veröffentlicht wurden. Den entsprechenden Auszug aus dem Staatsanzeiger finden Sie  bei.

Informationen: 
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Referatsleiterin II 1 
Kinder, frühkindliche Bildung
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
 
Tel: 0611-3219-3496
Email: barbara.tiemann@hsm.hessen.de

Anlage 1: Anschreiben Verbändeinfo Bestandsschutz

Anlage 2: FFGrds Horte unterzeichnet

Anlage 3: Hessen Ausgabe 2018