Horte und Schulkinderbetreuung
Verlängerung der Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung
Die „Fach- und Fördergrundsätze zur Sicherung von im Bestand geschützten Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung“, die zum 1. Januar 2019 unverändert neu in Kraft gesetzt werden, sind nochmals vollständig im Staatsanzeiger Nr. 47/2018 S. 1352 veröffentlicht wurden. Den entsprechenden Auszug aus dem Staatsanzeiger finden Sie bei.
Informationen:
Hessisches Ministerium
für Soziales und Integration
Referatsleiterin II 1
Kinder, frühkindliche Bildung
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel: 0611-3219-3496
Email: barbara.tiemann@hsm.hessen.de
Anlage 1: Anschreiben Verbändeinfo Bestandsschutz