Information zum Landesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher
Eröffnung des Antragsverfahrens im Programmbereich II „Praxisbonus für die Praxisanleitung im Schuljahr 2022/2023“.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration weist mit Schreiben vom 14.04.2022 auf das vorbezeichnete Landesprogramm hin. Die Landesförderung beinhaltet zwei Programmbereiche,
1. die Förderung des Ausbaus praxisintegrierter Ausbildungsplätze und
2. die Förderung von Anleitungsfreistellungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Programmbereich II Praxisbonus für die Praxisanleitung im Schuljahr 2022/2023 das Antragsverfahren am 14.06.2022 eröffnet wird und bis zum 15.08.2022 die Möglichkeit besteht online einen Antrag einzureichen. Der Praxisbonus wird für angehend staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher unabhängig von der jeweiligen Ausbildungsform gewährt.
Pro anzuleitender/dem Studierender/den der Fachschulen für Sozialwesen werden durchschnittlich zwei Anleitungsstunden pro Woche mit einem Pauschalbetrag i.H.v. 25,00 € pro Stunde bezuschusst. Gefördert werden Praxisanleitungen die mindestens 10 Monate andauern und einen Stundenumfang von 104 Stunden, also im Durchschnitt 2 Stunden pro Woche geleistet werden. Ausgenommen sind Anleitungen für Praxisphasen, die blockweise in Ferienzeiten im Rahmen eines vollzeitschulischen Ausbildungsjahres erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Anleitung durch eine qualifizierte pädagogische Fachkraft erfolgt.
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen sowie auf der Homepage des Landes www.grosse-zukunft-erzieher.de unter Landesprogramm Fachkräfteoffensive Antragsverfahren Programmbereich II „Praxisbonus für die Praxisanleitung im Schuljahr 2022/2023 zu finden.
Mühlheim/Main, 02.05.2022
1-Bü/Schr