Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Informationen zur BEP-Qualitätspauschale

Wie von Herrn Minister Klose mit Schreiben vom 19. März 2019 angekündigt, befindet sich ein Gesetzentwurf in Vorbereitung, mit dem das Inkrafttreten der erhöhten Voraussetzungen der BEP-Qualitätspauschale für Kindertageseinrichtungen verschoben werden soll.

Ziel der Änderung ist, die derzeit geltenden Fördervoraussetzungen für die BEP-Qualitätspauschale (§ 32 Abs. 3 HKJGB) bis einschließlich 2022 beizubehalten. Die Höhe BEP-Qualitätspauschale bleibt davon unberührt. In 2020 beträgt diese bis zu 300 Euro pro betreutes Kind.  

Für einen schnellen Überblick und um die ersten Fragen hierzu zu beantworten, hat das Ministerium das anliegende Informationspapier erstellt. Die Information wird auch zeitnah auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Regierungspräsidiums Kassel veröffentlicht werden.

Anlage: Infopapier Qualitätspauschale