Informationen zur Novellierung des HKJGB
Mit Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607) wurde die besprochene Änderung des Fachkraftkataloges in § 25b HKJGB beschlossen und ist seit dem 3. August 2023 in Kraft. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV9IVZ/part/X
Auf der Internetseite des Sozialministeriums wurden hierzu Informationen einschließlich Antragsformulare für seitens des HMSI vorzunehmende Feststellungen von Eignungen als Fachkräfte und Hinweise eingestellt. https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendhilfegesetzbuch/novellierung-hkjgb-2023
Auch die „Häufig gestellten Fragen“ zum HKJGB wurden entsprechend aktualisiert. https://soziales.hessen.de/kinder-und-jugendliche/kinder-und-jugendhilfegesetzbuch/novellierung-hkjgb-2023/haeufig-gestellte-fragen Es wird insbesondere auch auf die Information zur Ermittlung des DQR 4 Niveaus hingewiesen.
Information:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Referat II1A, Landesförderung der Kindertagesbetreuung,
Referat II1A, Landesförderung der Kindertagesbetreuung,
Recht der Kindertagesbetreuung,
Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Sonnenberger Straße 2/2a
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611-3219-3319
Fax: 0611-32719-3319
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