Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 -2020; (4. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“)
Nachdem das Bundesgesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung nunmehr in Kraft getreten ist, wurde auch in Hessen der Text der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs- finanzierung“ 2017 -2020 zur landesrechtlichen Umsetzung der Förderung unterzeichnet und wird demnächst im Staatsanzeiger veröffentlicht.
Erfreulich ist, dass die Fristen des Programms verlängert wurden. Investitionen können jetzt bis zum 30.Juni 2022 abgeschlossen und die Mittel bis zum 31. Dezember 2022 abgerufen werden.
Bewilligungsbehörde ist wie bisher das Regierungspräsidium Kassel. Anträge von kreisangehörigen Gemeinden sind über das Kreisjugendamt einzureichen.
Im Übrigen wird auf den Inhalt der Richtlinie verwiesen.