Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen 2021
Auch in diesem Jahr sollen wieder drei hessische Betriebe für ihr besonderes Engagement mit dem hessischen Landespreis für beispielhafte Beschäftigte ausgezeichnet werden.
Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration bittet auch für den Landespreis 2021 wieder um Unterstützung und Vorschläge bis zum 30.04.2021.
Es hat sich bewährt, Vorschläge unmittelbar an das Funktionspostfach des Landespreises (Landespreis-Beschaeftigung@HSM.hessen.de) zu richten. Nutzen Sie hierfür einfach das beigefügte Vorschlagsformular. Bitte je Vorschlag ein eigenes Formular verwenden.
Vom Bewerbungsverfahren zum Landespreis für beispielhafte Beschäftigung ausgeschlossen sind Integrationsunternehmen nach § 215 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, sowie Dienststellen des öffentlichen Rechts. Das Nähere können Sie den Leitsätzen entnehmen.
Information:
Referat IV 1
Soziales Entschädigungsrecht, Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sonnenberger Straße 2/2a
65193 Wiesbaden
Telefon: + 49 (611) 3219 3212
Telefax: + 49 (611) 32 7193212
E-Mail: rolf.matthe@hsm.hessen.de
Internet: www.hsm.hessen.de
Anlagen:
Vorschlagsanschreiben 2021
Bewerbungsbogen 2021
Leitsätze 2021
Vorschlagsformular 2021
Ausschreibung Landespreis Beschäftigung Schwerbehinderter
Hessischer Landespreis