Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“: Praxisbonus für die Praxisanleitung - Schuljahr 2021 - 2022
Das Antragsverfahren in Programmbereich II „Praxisbonus für die Praxisanleitung“ wird zum 14. Juni 2021 eröffnet. Träger von Kindertageseinrichtungen haben bis zum 15. August die Möglichkeit, Anträge online einzureichen.
Das Land Hessen unterstützt mit dem Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ die Träger und Kommunen in der Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung.
Die Landesförderung beinhaltet zwei Programmbereiche: Die Förderung des Ausbaus praxisintegrierter Ausbildungsplätze sowie die Förderung von Anleitungsfreistellungen.
Das Land Hessen fördert in Programmbereich II die Freistellung von pädagogischen Fachkräften für die Praxisanleitung. Der Praxisbonus für die Praxisanleitung wird unabhängig von der Ausbildungsform gewährt. D.h., förderfähig ist die Anleitung von Studierenden im Berufspraktikum, in der (berufsbegleitenden) Teilzeitausbildung sowie in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung (PivA). Zielsetzung ist es, eine qualitativ hochwertige fachpraktische Ausbildung von angehenden Erzieherinnen und Erziehern am Lernort Praxis zu sichern.
Dem angehängten Infoschreiben können Sie alle relevanten Informationen zur Antragstellung und zu den Rahmenbedingungen entnehmen.
Anlagen
Infoschreiben Landesprogramm Fachkräfteoffensive Programmbereich II
Förderrichtlinie Fachkräfteoffensive - Endfassung
Förderrichtlinie Fachkräfteoffensive - Ergänzung
Freistellungsnachweis - II 2021-2022
Merkblatt - Antragsverfahren Online - Programmbereich II Mai 2021