Neuer Erlass zur Quarantäne von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Ministeriums für Soziales und Integration weist mit Schreiben vom 4.November 2021 auf die zu beachtenden Leitlinien bei der Kontaktpersonennachverfolgung im Fall von SARS-CoV-2-Infektionsfällen hin.
Eine Quarantänisierung von vollständig geimpften Personen soll dabei nicht erfolgen. Ansonsten muss bei einen positiven Antigentest unverzüglich ein PCR-Test durchgeführt werden. Die Gesundheitsämter können die KITA-Träger anweisen, die Kinder, die bekanntermaßen mit der infizierten Person in den letzten 2 Tagen engen Kontakt (z.B. in der Gruppe) hatten von den Erziehungsberechtigten bis auf Weiteres abholen zu lassen. Kinder aus anderen Gruppen müssen nicht zwingend abgesondert werden. Das Gesundheitsamt kann aber eine Testung anordnen. Außerdem soll das Personal dem Gesundheitsamt die ausgefüllte Checkliste übermitteln. Im Übrigen verweisen wir auf die beigefügten Informationen des Ministeriums
und bitten um Kenntnisnahme.
Ferner wird darum gebeten diese Informationen an die betreffenden Stellen weiterzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Bürgel
Referentin