Neues Verfahren: Erste-Hilfe-Lehrgänge in Mitgliedsbetrieben der UKH
Das neue Onlineverfahren startet am 1. Januar 2017
Am 1. Januar 2017 wird der Antrag auf Kostenübernahme für Erste-Hilfe-Lehrgänge auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Mitgliedsbetriebe und Schulen können dadurch einfach und unbürokratisch ihren Bedarf an Erste-Hilfe-Schulungen melden. Im Jahr 2015 kam es bereits zu einigen wesentlichen Veränderungen in der Antragstellung. Damals wurden die Lehrgangsdauer und die Gebühren zwischen den Unfallversicherungsträgern und den ermächtigten Stellen (aus- und fortbildende Organisationen) neu geregelt.