Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Online-Befragung der LAG KitaEltern Hessen e.V. zur Elternbeteiligung an der Kindertagesbetreuung in den Kommunen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat uns gebeten die beigefügten Unterlagen weiterzuleiten.
Nach § 3 Abs. 1 HKJGB werden die Leistungen der Jugendhilfe von den Trägern der freien und der öffentlichen Jugendhilfe sowie von kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbänden erbracht.
  • 27 HKJGB regelt die Anhörungsrechte der Eltern, wobei die Leitung der Tageseinrichtung mindestens einmal im Jahr eine Elternversammlung einzuberufen hat, aus deren Mitte ein Elternbeirat zu wählen ist. Dieser Elternbeirat ist vor Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung anzuhören. Das Nähere hat der Träger zu regeln.

Das HKJGB sieht bisher weder eine Ortselternbeirats-, Kreiselternbeirats- oder Landeselternbeiratsvertretung vor.

Dennoch haben sich in etlichen Städten und größeren Gemeinden Gesamtelternbeiräte gebildet. Ferner hat sich auf Landesebene die Servicestelle der LAG KitaEltern Hessen e.V. gebildet, um die Interessen der Eltern gegenüber dem Land zu vertreten.

Die Servicestelle KitaEltern Hessen hat die Aufgabe einen Überblick über die bestehenden Elternvertretungen in Hessen zu erarbeiten. Aus diesem Grund wird die beigefügte Online-Befragung durchgeführt.

Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig und soll in wenigen Minuten erledigt werden können.

Zur Umfrage gelangen Sie direkt über den Link https://www.kita-eltern-hessen.de/Kommunalabfrage/
Das entsprechende Formular kann mit dem Passwort: b1x9PWKA18 geöffnet werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Dezernat 1 - Bü