Podiumsdiskussion zur Sterbehilfe
Der Deutsche Bundestag will noch in diesem Jahr Rahmenbedingungen für das Lebensende, rechtlich Erlaubtes und Verbotenes, gesetzlich regeln.
Angesichts wachsender Möglichkeiten der Medizin etwa für eine Lebensverlängerung, aber auch bei Schmerztherapie werden berufsständische und gesetzlich Regulierungen gesucht, um auf moralisch und rechtlich abgesichertem Grund agieren zu können. Es geht um assistierten Suizid, Tötung auf Verlangen, organisierte Sterbehilfe, aber auch um den Ausbau von Palliativmedizin und Hospizangeboten. Dabei stellen sich Fragen:
- Wie weit reicht das menschliche Recht auf Selbstbestimmung?
- Ist der Gesetzgeber klug beraten, hierzu weitere Vorschriften zu erlassen?
- Gibt es klare rechtliche und moralische Beschränkungen?
- Wie sind die Gefahren der Überschreitung rechtlicher Grenzen einzuschätzen?
- Was dürfen und was müssen Ärzte?
- Wie viel Potenzial können die Palliativmedizin und hospizliche Versorgung aufbieten?
Dazu veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser in Hessen (AkKH) eine Podiumsdiskussion am 22. April 2015 ab 17:00 Uhr im Ketteler-Krankenhaus in Offenbach.
Zur Podiumsdiskussion konnten Sozialminister Stefan Grüttner und Herr Chefarzt Dr. Stephan Sahm zu Impulsvorträgen gewonnen werden.
Beigefügt die Einladungskarte von Caritas und den katholischen Krankenhäusern.