Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms „Kinderbetreuung“ 2021 - 2023
Der Text o.g. Förderrichtlinie wurde von Staatsminister Klose unterzeichnetet und erscheint demnächst im Staatsanzeiger.
Ziel der Förderung sind Zuwendungen zu Investitionen zum Ausbau und zur Erhaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur im Bereich der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Gefördert werden u.a. auch Renovierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen sowie die Schaffung einer digitalen Infrastruktur. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe,
die die Mittel gegebenenfalls weitergeben.
Wir bitten um Kenntnisnahme
Anlagen:
Richtlinie Landesinvestitionsprogramm
Richtlinie Invest. unterschrieben