Umfrage betreffend Betreuung von unter einjährigen Kindern Geflüchteter während der Integrationskurse in Hessen
Eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Özgüven, Di Benedetto, Merz und Roth (Drucks. 19/3532) befasst sich mit der Betreuung unter einjähriger Kinder Geflüchteter während der Integrationskurse.
Hintergrund der Anfrage ist ausweislich der Vorbemerkung, dass der Bund ab Oktober 2014 keine Mittel für die Finanzierung von Kinderbetreuung während der Integrationskurse bereitstellt. Der allgemeine Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung besteht nach § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII erst ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (und damit nicht für unter Einjährige).
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat sich an unsere Geschäftsstelle mit der Bitte um Hilfe bei Beantwortung zweier Fragen aus dem Fragenkatalog der Abgeordneten gewandt. Es handelt sich um diese Fragestellungen:
- Welche Kommunen in Hessen bieten weiterhin integrationskursbegleitende Kinderbetreuung für unter einjährige Kinder an?
- Welche Kommunen bevorzugen bei der Vergabe von Betreuungsplätzen für unter Einjährige die Kinder von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Integrationskursen?
Zur ersten Frage ist nochmals darauf hinzuweisen, dass es sich bei solchen Kursen um freiwillige Leistungen handelt; ein Rechtsanspruch besteht nach § 24 Abs. 2 und 3 SGB VIII nicht.
Zur zweiten Frage ist darauf hinzuweisen, dass Bevorzugungen bei der Vergabe knapper Betreuungsplätze rechtlich insofern problematisch sein können, als es zu ihrer Rechtfertigung tragfähiger Gründe bedarf.
Wir bitten, für die Antwort das hier herunterzuladende Formular zu verwenden und bis zum
1. August 2016 an unsere Geschäftsstelle zurückzusenden.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
Antwortformular Umfrage Betreuung unter Einjähriger Integrationskurse