Fachinformationen Soziales und Gesundheit

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© Wilhelmine Wulff / PIXELIO

Unterstützung für Menschen, die in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Sie unterstützt Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch unter den Folgen leiden.

Bund, Länder und Kirchen haben die Anmeldefrist für Betroffene um ein Jahr verlängert. Betroffene können sich nun bis zum 31. Dezember 2020 bei einer Anlauf- und Beratungsstelle anmelden. Da es sich bei den Betroffenen zum Teil um Menschen mit kognitiven Einschränkungen handelt, die auch heute noch in Einrichtungen leben und sich kaum über allgemein zugängliche Quellen wie das Internet, Zeitungen oder Zeitschriften informieren können, sind die Möglichkeiten der Stiftung begrenzt, Betroffene direkt zu erreichen. Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie über Ihre Strukturen den direkten Kontakt zum betroffenen Personenkreis haben oder herstellen können.

Weitere Informationen zur Stiftung Anerkennung und Hilfe können Sie dem anliegendem Dokument und der Website der Stiftung: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de entnehmen. Fragen können Sie jederzeit an die E-Mail-Adresse info@stiftung-anerkennung-hilfe.de richten.

Anlage: Informationsschreiben