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Eigenbedarfskündigung: Sorgfältige Sachverhaltsaufklärung bei Härtefallklausel angemahnt

Der BGH hat in zwei Entscheidungen seine Rechtsprechung zu der Frage präzisiert, wann ein Mieter nach einer ordentlichen Kündigung die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte verlangen kann (§ 574 Abs. 1 und Abs. 2 BGB).

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