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Hochwasserschutz in Hessen

Elementarschadenkampagne in Hessen

Die 83. Umweltministerkonferenz hat am 24. Oktober 2014 die Unterstützung von Elementarschadenkampagnen beschlossen. Ziel ist, die Versicherungsdichte als Beitrag zur Risikovorsorge innerhalb des Hochwasserrisikomanagements zu erhöhen, die Bürger über die drohenden Gefahren und Risiken aufzuklären sowie die Versicherungsdichte im Rahmen der Eigenvorsorge jeden Bürgers zu erhöhen. Laut Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Stand 2013, sind in Hessen lediglich 21 % aller Gebäude gegen Elementarschäden versichert.

Die Elementarschadenversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbrüchen. Da trotz Schutzmaßnahmen nicht immer Schäden, die durch vorstehende Umwelteinwirkungen entstehen, abgewendet werden können, bleibt immer ein Risiko, das jeden treffen kann.

In den letzten Jahren haben Überschwemmungen und vor allem Starkregenereignisse große Schäden an Mensch und Gut verursacht. Die Prognosen gehen davon aus, dass sich diese Wetterereignisse in naher Zukunft häufen könnten. Die Umweltministerkonferenz empfiehlt daher, die Bevölkerung über die Möglichkeit einer Elementarschadenversicherung aufzuklären.

Unter dieser Prämisse hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Kampagne zur Elementarschadenversicherung gestartet. In den verschiedenen Beiratssitzungen wurde u. a. ein Infoflyer sowie eine Homepage zur Elementarschadenkampagne erarbeitet.

Wir weisen daher an dieser Stelle auf die Homepage des Umweltministeriums hin (https://umwelt.hessen.de/elementarschadenversicherung). Unter der Adresse https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/wasser/hochwasserschutz/elementar-versichern/hochwasser-und-andere-naturgefahren kann der Infoflyer „Hochwasser und andere Naturgefahren“ heruntergeladen werden.

Auf der Homepage finden sich u. a. Artikel zu den Gefahren durch Hochwasser und anderen Naturgefahren sowie der richtigen Vorsorge dagegen. Außerdem wird dargestellt, was es bedeutet, konkret eine Eigenvorsorge im Rahmen von Hochwasser- und anderen Naturgefahren zu treffen. Unter der Rubrik „Was ist eine Elementarschadenversicherung“ werden zudem die Elemente der Elementarschadenversicherung erläutert und auch auf die Richtlinie für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden vom 15.11.2013 (Staatsanzeiger 49/2013 S. 1474) hingewiesen. Wichtig ist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden nur für nachweislich nicht versicherbare Schäden gewährt wird.

Unter der Rubrik „Was kann ich tun“ sind weiterführende Informationen enthalten hinsichtlich aktueller Hochwasserinformation sowie Pegelstände, der Hinweis auf eine Warnwetter-App sowie eine Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Außerdem wird auf verschiedene Videoreihen zum Thema „Baulicher Bevölkerungsschutz“ mittels eines Links hingewiesen. Die Videoreihen zeigen anhand praktischer Fälle, wie man sein Gebäude vor Gewitter, Hagel, Sturm, Feuer, Hochwasser, Erdbeben, Feuer, Schneelast, Eisregen und Lawinen sowie Starkregen schützt.

Wir bitten um Beachtung.