Mietrecht
Mietpreisbremse auf den Weg gebracht
Die sogenannte Mietpreisbremse ist auf den Weg gebracht. Mit Stimmen der Vertreter von CDU/CSU und SPD – bei Enthaltung von Vertretern der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen – beschloss am 04.03.2015 der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz den Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/3121). Die zweite und dritte Lesung im Plenum ist am 05.03.2015 vorgesehen.
Das Gesetz sieht vor, dass in von den Bundesländern ausgewiesenen, „angespannten Wohnungsmärkten“ die Miete bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ausnahmen sind unter anderem für Wohnungen, die erstmals nach dem 01. Oktober 2014 vermietet worden sind, und für „umfassend“ modernisierte Wohnungen vorgesehen. Zudem sollen im Wohnungsvermittlungsrecht das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt werden. Demnach soll derjenige, der einen Makler beauftragt, dazu verpflichtet werden, ihn auch zu bezahlen.
Die Positionen des DStGB zur Wohnungspolitik und auch zur Mietpreisbremse finden Sie im DStGB-Positionspapier „Bündnis für Wohnen umsetzen“, welches unter www.dstgb.de abrufbar ist.