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Mustermietvertrag mit einem Netzbetreiber über Entgelte bei der Errichtung von Funkfeststationen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund auf Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Mustermietvertrag mit einem Netzbetreiber über Entgelte bei der Errichtung von Funkfeststationen aus der EU-Konnektivitäts-Toolbox weitergeleitet.

 

Der Mustermietvertrag enthält die wesentlichen vertraglichen Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkfeststationen. Den Mustermietvertrag haben wir im Intranet des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter der Rubrik „Vertragsmuster“ eingestellt. Es wird insofern auf die ergänzenden Ausführungen zum Mustermietvertrag verwiesen.

Ergänzend verweisen wir auf den Muster-Mietvertrag zum Betrieb einer Mobil- oder Datenfunkanlage des Landes Hessen, abgedruckt im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Stanz. 2009 S. 582 f.). Den Mustermietvertrag des Landes Hessen haben wir ebenfalls im Mitgliederbereich unter der Rubrik „Vertragsmuster“ www.hsgb.de/vertragsmuster eingestellt.

Mit der Bitte um Beachtung.