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Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat hat uns mit beigefügtem Schreiben vom 05.02.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes übermittelt. Zur Stärkung der Schiedsämter ist im Wesentlichen eine Anpassung der Mindestaltersgrenze für Schiedspersonen sowie eine Anpassung des Gebührenrahmens vorgesehen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schiedsamtsgesetzes als Download >