Fachinformationen Zivilrecht

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Soziale Mietwohnraumförderung – neue Richtlinie und Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023

Mit Schreiben vom 22.05.2023 wurden wir von Seiten des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen darüber informiert, dass das Land gemeinsam mit der WIBank Darlehen und Finanzierungszuschüsse zur Förderung des Mietwohnungsneubaus (für Haushalte mit geringen und mit mittlerem Einkommen sowie Haushalte von Studierenden und Auszubildenden) und der Modernisierung von Mietwohnungen bereitstellt.

. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10.05.2023 (Staatsanzeiger 2023, 710). Auf formlosen Antrag der Antragsteller können Förderanträge nach der neuen Richtlinie gefördert werden. Bauvorhaben für eine Förderung sind

                               bis spätestens 15.09.2023

zu beantragen.

Die entsprechende Richtlinie sowie die Anmeldeformulare sind in Anlage beigefügt.

Wir bitten um Beachtung.

Anlagen:
Anmeldeerlass
Anlage 1 - Richtlinie Mietwohnraumförderung
Anlage 2 - Anmeldeformular Mietwohnungsbau
Anlage 3 - Anmeldeformular Modernisierung
Anlage 4 - Anmeldeformular Studenten/Azubis