Fachinformationen Arbeitsrecht / Beamtenrecht

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Beamtenbesoldung in Hessen ab März 2014 nach dem neuen Hessischen Besoldungsgesetz(HBesG) Überleitung nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz (HBesVÜG)

Nach dem Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (2. DRModG) tritt ab März 2014 das neue HBesG in Kraft, so dass die Beamtenbesoldung in Hessen ab März nach den neuen hessischen Besoldungsregelungen erfolgt.

Dies gilt nach § 2 des HBesVÜG auch für die derzeit schon im Amt befindlichen hessischen Beamtinnen und Beamte. Diese werden nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsüberleitungsgesetz mit den Bezügen, die sie am 28. Februar 2014 beziehen, betragsorientiert in die neue Besoldungstabelle gemäß dem Hessischen Besoldungsgesetz übergeleitet. Das bisherige Grundgehalt wird nach der Überleitung am 1. März 2014 in unveränderter Höhe weiterbezahlt. Die Stufen der neuen Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A werden bekanntlich nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach den so genannten Erfahrungszeiten bemessen (§ 28 HBesG). Die Grundgehaltstabelle enthält künftig nur noch 8 Stufen, die nach unterschiedlichen Aufstiegsintervallen nach 23 Jahren zum Endgrundgehalt führen.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat eine Handreichung mit Informationen zu Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Überleitung des vorhandenen Personals in das neue Tabellensystem zusammengestellt, die bei Fragen zur Überleitung in das neue Tabellensystem herangezogen werden können. Mit Verweis auf den ausschließlichen Informationscharakter der Handreichung dürfen wir darauf verweisen.

Informationen zur Besoldung nach dem 2. DRModG sind im Internet auch zu finden auf der Homepage der Hessischen Bezügestelle unter www.hbs.hessen.de Stichwort „Dienstrechtsreform" unter dem Link „Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Überleitung nach dem 2. DRModG" sowie die entsprechenden Besoldungstabellen unter dem Link „Ihre Bezüge Beamtinnen/Beamte Besoldungstabellen".

Fragen und Antworten zur Überleitung in das neue Grundgehaltssystem nach HBesVÜG finden Sie hier.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezernat 1-Bü.